Eine neue Präsidentin für das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Dr. Betina Rieker ist die neue Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Damit steht erstmals eine Frau an der Spitze des Landesarbeitsgerichts und der Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg. Gleichzeitig wurde der bisherige Präsident des Landesarbeitsgerichts Dr. Eberhard Natter in den Ruhestand verabschiedet

Frau Dr. Rieker hat die Leitung des Landesarbeitsgerichts am 4. April 2023 übernommen. Sie tritt damit die Nachfolge von Dr. Eberhard Natter an, der Ende März in den Ruhestand getreten ist. Dr. Rieker wechselt vom Arbeitsgericht Reutlingen, das sie neun Jahre lang als Direktorin erfolgreich geleitet hat. Im Rahmen einer Feierstunde überreichte Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges Dr. Rieker ihre Ernennungsurkunde und wünschte ihr Erfolg und Freude bei ihrer künftigen Aufgabe.

Dr. Betina Rieker trat 1989 am Arbeitsgericht Radolfzell in den höheren Justizdienst ein, von dem sie 1990 an das Arbeitsgericht Ulm wechselte. Dort war sie – unterbrochen durch einen Wechsel an das Arbeitsgericht Stuttgart – bis 2005 tätig. Danach folgten eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, eine erneute Tätigkeit am Arbeitsgericht Ulm und 2010 sodann die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Landesarbeitsgericht sowie eine erneute Tätigkeit am Landesarbeitsgericht. Von dort wechselte sie 2014 an das Arbeitsgericht Reutlingen, dem sie seitdem als Direktorin vorstand.

Herr Dr. Natter trat nach gut 32 Jahren im Justizdienst und 13 Jahren an der Spitze der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit in den Ruhestand. Er hat die baden-württembergische Arbeitsgerichtsbarkeit zunächst als Richter, Direktor, Vizepräsident und seit 2010 als Präsident über viele Jahre geprägt.

Unter Führung von Dr. Natter ist im Mai 2016 im Arbeitsgericht Stuttgart als erstem deutschen Gericht die eAkte pilotiert worden. Drei Jahre später ist die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg die erste vollständig digital arbeitende Gerichtsbarkeit in Deutschland gewesen. Auch bei den ab 2020 sehr stark genutzten Videoverhandlungen in arbeitsrechtlichen Verfahren hat Dr. Natter wichtige Impulse gesetzt. Während seiner Amtszeit führte das Arbeitsgericht Stuttgart die bundesweit erste virtuelle Rechtsantragsstelle als Pilotprojekt ein.

Geboren und aufgewachsen in Stuttgart absolvierte Dr. Eberhard Natter sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Im Anschluss daran widmete er sich noch einem Vertiefungsstudium mit dem Schwerpunkt „Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht“. Nach einer Zeit als wissenschaftlicher Assistent an den Universitäten Konstanz und FU Berlin begann er 1986 als Referent im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn seine Juristenkarriere, die ihn nach einer einjährigen Abordnung an das Bundesarbeitsgericht 1991 zum Sozialministerium Baden-Württemberg führte. Im gleichen Jahr erfolgte dann bereits die Abordnung und spätere Versetzung als Richter an das Arbeitsgericht in Stuttgart. 1998 wurde er Direktor des Arbeitsgerichts in Karlsruhe. Anfang 2002 wurde Dr. Eberhard Natter zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt und im Oktober 2002 zu dessen Vizepräsident. Seit 2010 war er Präsident des Landesarbeitsgerichts.