Hans-Jürgen Papier wird 80

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, vollendet heute sein 80. Lebensjahr vollendet.

Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier studierte in seiner Heimatstadt Berlin Rechtswissenschaften und wurde 1970 promoviert. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte er 1973 ebenfalls in Berlin ab. Nach seiner Habilitation lehrte er von 1974 bis 1991 an der Universität Bielefeld. Im Jahr 1992 folgte er einem Ruf an die Ludwigs-Maximilians-Universität in München. Dort hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht inne. 

Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier bekleidete zahlreiche Neben- und Ehrenämter. Von 1977 bis 1987 war er Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Von 1991 bis 1998 saß Papier ehrenamtlich der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR vor. Darüber hinaus war er von 1994 bis 1998 Mitglied der Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz. 

Am 27. Februar 1998 wurde Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und am 10. April 2002 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Erbrecht und das Recht des geistigen Eigentums. Unter seinem Vorsitz verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile. Lediglich beispielhaft seien dafür die Grundsatzentscheidungen zum verfassungswidrigen Ausschluss schreib- und sprechunfähiger Personen von der Testiermöglichkeit1, zu den Grenzen der Bildberichterstattung über das Privatleben Prominenter2, zur Altlastenbeseitigung3, zur Verfassungsmäßigkeit der akustischen Wohnraumüberwachung zu Strafverfolgungszwecken („Großer Lauschangriff“)4, zur Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz5, zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des staatlichen Zugriffs auf informationstechnische Systeme („Online-Durchsuchungen“)6, zum Handel mit Treibhausgas-Emissionsberechtigungen7, zur Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform 20078,  zur Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II („Hartz IV-Gesetz“)9 und zur Verfassungswidrigkeit der konkreten Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung10 genannt. 

Nach seinem Ausscheiden am Bundesverfassungsgericht nahm Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier seine Tätigkeit als Hochschullehrer an der Ludwigs-Maximilians-Universität München wieder auf. Von 2010 bis 2015 war er Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Seit 2017 ist er Vorsitzender der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz. 

Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier hat zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen empfangen, unter anderem das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für die Verdienste um die Republik Österreich sowie das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Die Universität Thessaloniki und die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer haben ihm die Ehrendoktorwürde verliehen.

  1. BVerfGE 99, 341 []
  2. BVerfGE 101, 361 und BVerfGE 120, 180 []
  3. BVerfGE 102, 1 []
  4. BVerfGE 109, 279 []
  5. BVerfGE 115, 118 []
  6. BVerfGE 120, 274 []
  7. BVerfGE 118, 79 []
  8. BVerfGE 123, 186 []
  9. BVerfGE 125, 175 []
  10. BVerfGE 125, 260 []