Verfassungsrichter Prof. Herbert Landau im Ruhestand

Am Mittwoch, dem 20. Juli 2016, hat der Bundespräsident Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Herbert Landau die Entlassungsurkunde ausgehändigt, der damit nach Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren aus dem Dienst ausschied.
Herr Prof. Herbert Landau wurde am 26. April 1948 in Wilgersdorf/Siegerland geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Gießen und war nach Ablegung des ersten juristischen Staatsexamens von 1979 bis 1982 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht von Prof. Dr. Alfred Söllner tätig. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 1982 begann er seine berufliche Laufbahn als Richter am Landgericht Wiesbaden und Amtsgericht Dillenburg. Im Jahr 1985 folgte eine Abordnung zum Bundesministerium der Justiz und anschließend eine Abordnung zur Verwaltung des Deutschen Bundestags, wo er als Sekretär des Ausschussvorsitzenden in dem Untersuchungsausschuss „Neue Heimat“ tätig war. 1987 kehrte er an das Amtsgericht Dillenburg zurück, bevor er noch im gleichen Jahr als persönlicher Referent des Ministers zum Hessischen Ministerium der Justiz abgeordnet wurde. Auf die Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht im Jahr 1988 folgte am 1. Januar 1991 die Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt verbunden mit der Übertragung der Leitung der Staatsanwaltschaft Limburg an der Lahn. Am 6. Dezember 1996 wurde Herr Prof. Herbert Landau zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, wo er als Ermittlungsrichter und Beisitzer im 1. Strafsenat tätig war. Von 1999 bis 2005 war er Staatssekretär im Hessischen Ministerium der Justiz. Seit 2006 ist er Honorarprofessor an der Philipps-Universität Marburg.
Am 23. September 2005 wählte der Bundesrat Herrn Prof. Herbert Landau zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 1. Oktober 2005 gehörte er dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatter war er insbesondere für das Recht des Öffentlichen Dienstes, das Straf- und Strafverfahrensrecht sowie das Staatskirchenrecht zuständig. Eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren hat er als Berichterstatter vorbereitet, unter anderem zur Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit (BVerfGE 121, 205), zur Sicherungsverwahrung (BVerfGE 128, 326) und zum Deal im Strafprozess (BVerfGE 133, 168) sowie zum kirchlichen Arbeitsverhältnis (BVerfGE 137, 273).
Herr Prof. Herbert Landau ist verheiratet und hat fünf Kinder und fünf Enkelkinder.
Als Nachfolgerin wird Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld in den Zweiten Senat eintreten, die derzeit an der Georg-August-Universität Göttingen tätig ist und dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht innehat. Sie wird am Mittwoch, dem 20. Juli 2016, vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhalten.