75. Geburtstag des ehemaligen Vizepräsidenten des BVerfG Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof begeht am 21. Juni 2025 seinen 75. Geburtstag.
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof wurde in Osnabrück geboren und wuchs in Karlsruhe auf. Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, Heidelberg und Speyer. Im Jahr 1975 legte er das Erste juristische Staatsexamen und im Jahr 1978 das Zweite juristische Staatsexamen ab. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof wurde 1981 in Heidelberg promoviert und 1985 in Speyer habilitiert. Er übte Lehrtätigkeiten in Saarbrücken, München, Speyer und Tübingen aus. 1986 folgte Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof einem Ruf an die Eberhard Karls Universität Tübingen. Dort hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht bis September 2018 inne. Zudem war Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof seit 1993 Inhaber des Jean-Monnet-Chair der EU „European Fiscal Law“. Von 1999 bis 2001 war er Prorektor der Eberhard Karls Universität Tübingen. In den Jahren 2003 bis 2004 beriet Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof als gewählter Sachverständiger in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismuskommission) den Bundestag und den Bundesrat. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof war von 2003 bis 2007 als Mitglied des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg (heute Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg) sowie von 2006 bis 2007 als Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer tätig. Zudem lehrte er von 2006 bis 2009 an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne.
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof gehörte vom 1. Oktober 2007 bis zum 30. November 2018 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Am 16. März 2010 wurde er zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ernannt.
Während seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht hat Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof als Berichterstatter zahlreiche bedeutsame Senatsverfahren vorbereitet. Dazu zählen die Entscheidungen in Sachen „Altersrente“ (BVerfGE 122, 151), „PKV-Basistarif“ (BVerfGE 123, 186), „Hartz IV-Regelsatz“ (BVerfGE 125, 175), „Rentenüberleitung“ (BVerfGE 126, 233), „Abschaffung Arbeitslosenhilfe“ (BVerfGE 128, 90), „Kürzung Erwerbsminderungsrenten“ (BVerfGE 128, 138), „Mediziner-BAföG“ (BVerfGE 129, 49), „Luftverkehrsteuer“ (BVerfGE 137, 350), „Transferzahlungen“ (BVerfGE 149, 50) und „Hofabgabeklausel“ (BVerfGE 149, 86). Unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile, so die Entscheidungen in Sachen „Asylbewerberleistungsgesetz“ (BVerfGE 132, 134), „ZDF-Staatsvertrag“ (BVerfGE 136, 9), „Erbschaftsteuer“ (BVerfGE 138, 136) sowie „Einheitsbewertung Grundsteuer“ (BVerfGE 148, 147).
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof wurde vom Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.