Richter am Bundesgerichtshof Dr. Grüneberg im Ruhestand

Der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg wird mit Ablauf des 31. Oktober 2026 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Herr Dr. Grüneberg im April 1988 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Bonn wurde er im Dezember 1991 zum Richter am Landgericht Bonn ernannt. Von dort wurde er von März 1992 bis Juni 1993 an das Bezirksgericht Potsdam abgeordnet. Von März 1997 bis Juni 2000 war er – wiederum im Wege der Abordnung – als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof tätig. Im Anschluss folgte eine Abordnung an das Oberlandesgericht Köln. Im Dezember 2000 wurde Herr Dr. Grüneberg dort zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Von Juni 2002 an war er an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Dort leitete er zuletzt ein Referat für Gesetzgebung und Angelegenheiten des Gerichtsverfassungs- und Zivilprozessrechts, des Zwangsvollstreckungsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts, des Kartellrechts sowie des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Am 1. August 2006 wurde Herr Dr. Grüneberg zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither dem XI. Zivilsenat an, der im Wesentlichen für das Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht zuständig ist. Von Mai 2008 bis Dezember 2018 gehörte er zudem dem Kartellsenat an. Mitte 2014 wurde er in den Präsidialrat gewählt und gehörte diesem bis Mitte 2022 an. Seit Februar 2015 ist er für den XI. Zivilsenat – zunächst als stellvertretendes, seit Februar 2021 als ordentliches Mitglied -, von Februar 2017 bis Dezember 2018 außerdem für den Kartellsenat als zweites stellvertretendes Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt worden. Bereits Ende 2016 und erneut Ende 2020 wurde er jeweils für vier Jahre in das Präsidium gewählt. Im Februar 2021 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des XI. Zivilsenats bestellt; ebenfalls im Februar 2021 hat der XI. Zivilsenat Herrn Dr. Grüneberg als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. Den stellvertretenden Vorsitz im XI. Zivilsenat hatte er bis August 2026 inne.

In seiner über 20-jährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Grüneberg die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats und des Kartellsenats maßgeblich geprägt.