Drei neue Richter am Bundessozialgericht

Mit Wirkung vom 1. März 2026 sind Dr. Andrea Bindig und Dr. Britta Wiegand zu Richterinnen sowie Dr. Sebastian Herbst zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden.

Dr. Andrea Bindig, 1981 geboren, wuchs zunächst in ihrer Geburtsstadt Leipzig auf, ab Dezember 1989 in Fuldatal im Landkreis Kassel. Nach ihrem Abitur an der Jacob-Grimm-Schule Kassel studierte sie Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und an der Katholieke Universiteit Leuven/Belgien mit Förderung durch ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. Im Anschluss an ihr Erstes Staatsexamen arbeitete Dr. Bindig als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Ulrich Haltern, LL.M. Yale) der Leibniz Universität Hannover, wo sie auch promoviert wurde.

Nach dem Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle wurde sie im März 2012 zur Richterin in der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit ernannt und war am Sozialgericht Hannover tätig. Im August 2021 erfolgte die Ernennung zur Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. In den Jahren 2018/2019 war Dr. Bindig als Wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht abgeordnet, von 2020 bis Juni 2023 an das Bundesverfassungsgericht. Von März 2025 bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundessozialgericht leitete sie im Niedersächsischen Justizministerium das Referat für Bundesratsangelegenheiten, Öffentliches Recht, Prozessrecht der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten und Europarecht.

Dr. Andrea Bindig befasst sich in ihren Veröffentlichungen unter anderem mit Rechtsfragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Arbeitsförderung und des Sozialen Entschädigungsrechts. Ehrenamtlich engagiert sie sich beim Deutschen Sozialgerichtstag e.V..

Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat Dr. Andrea Bindig dem für das Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Sozialhilfe zuständigen 8. Senat zugewiesen.

Dr. Sebastian Herbst ist 1979 im thüringischen Rudolstadt geboren. An seinen Zivildienst in der ambulanten Pflege schloss sich das Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät Leipzig an. Auch das Referendariat absolvierte er im Freistaat Sachsen und beendete währenddessen im Jahr 2005 seine Promotion bei Prof. Dr. Ludwig Gramlich (Professur für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TU Chemnitz).

2006 trat Dr. Herbst in den Justizdienst des Freistaates Thüringen ein. Zunächst war er als Staatsanwalt tätig, ab 2007 als Sozialrichter an den Sozialgerichten Gotha und Nordhausen. Nach Abordnungen an das Thüringer Landessozialgericht in den Jahren 2012 bis 2014 und 2017 bis 2019 wurde er im September 2019 zum Richter am Landessozialgericht ernannt. Dort war er neben seiner richterlichen Tätigkeit zugleich als Präsidialrichter tätig, bis 2021 zusätzlich als IT-Referent für die gesamte Thüringer Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Von Oktober 2021 bis September 2023 war Dr. Herbst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundessozialgericht abgeordnet.

Dr. Herbst ist verheiratet und hat drei Kinder. Er ist Mitglied des Thüringer Justizprüfungsamts und Mitherausgeber sowie Autor verschiedener sozialrechtlicher Kommentare und Lehrbücher unter anderem zum Prozess- und Sozialversicherungsrecht sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialen Entschädigung. Dr. Herbst ist vielfältig ehrenamtlich tätig, insbesondere für die evangelische Kirche und im sozialen Bereich.

Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat Dr. Herbst dem für Angelegenheiten der Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Künstlersozialversicherung zuständigen 3. Senat zugewiesen.

Dr. Britta Wiegand wurde 1980 in Montabaur (Westerwald) geboren und studiere nach ihrem Abitur Rechtswissenschaften an der Universität Trier und der Université de Lausanne (Schweiz). Im Anschluss an das mit einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im anglo-amerikanischen Recht kombinierte Studium und das 2004 abgelegte erste Staatsexamen war Dr. Wiegand bis 2006 an der Universität Trier am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht (Prof. Dr. Axer) als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Bei Prof. Dr. Axer promovierte sie zu dem Thema „Beleihung mit Normsetzungskompetenzen – Das Gesundheitswesen als Exempel“.

Nach dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2008 trat Dr. Wiegand in den Richterdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Zunächst war sie beim Sozialgericht Mainz tätig. Von 2013 bis 2016 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundessozialgericht und anschließend an das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz abgeordnet. Nach der Abordnung an das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 wurde sie im September 2018 zur Richterin am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und im Dezember 2022 zur Präsidentin des Sozialgerichts Speyer ernannt. Dort war Dr. Wiegand bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundessozialgericht tätig.

Nebenamtlich ist Dr. Britta Wiegand als Dozentin tätig und befasst sich als Autorin insbesondere mit dem Krankenversicherungs- und dem Vertragsarztrecht.

Das Präsidium des Bundessozialgerichts hat Dr. Wiegand dem insbesondere für das Schwerbehindertenrecht, Streitigkeiten aus dem sozialen Entschädigungsrecht und Elterngeld sowie die Versicherungspflicht für Landwirte zuständigen 9./10. Senat zugewiesen.