Ehemaliger Verfassungsrichter Jürgen Kipp verstorben
Mit größtem Bedauern teilt der Verfassungsgerichtshof Berlin mit, dass der ehemalige Richter des Verfassungsgerichtshofes Jürgen Kipp im Alter von 79 Jahren plötzlich und unerwartet in Berlin verstorben ist.
Am 3. Juli 2014 wurde Herr Kipp vom Abgeordnetenhaus in sein Amt gewählt und führte dieses vertrauensvoll und erfolgreich bis zu seinem Ausscheiden anlässlich der Neuwahl seiner Nachfolge in der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 4. Juli 2024 aus.
Herr Kipp studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und Tübingen und begann seine richterliche Laufbahn 1976 in Berlin. Von 1979 bis 1992 war er Richter am Berliner Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht. Im Jahr 1992 wurde Herr Kipp als Richter an das Bundesverwaltungsgericht berufen. Zehn Jahre später, im August 2002, kehrte er zunächst als Vizepräsident an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück und wurde im Dezember 2002 zu dessen Präsidenten ernannt. Bis zu seinem Ruhestand im Dezember 2011 war er der erste Präsident des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Seit November 2013 engagierte er sich neben anderen sozialen Aufgaben als Ombudsmann der Schlichtungsstelle Energie in Berlin.
Bis zu seinem Tod blieb der ehemalige Verfassungsrichter dem Verfassungsgerichtshof eng verbunden. Mit Jürgen Kipp verliert Berlin eine außerordentliche Richterpersönlichkeit. Mit scharfem Verstand und wachem Blick für soziale und gesellschaftliche Belange setzte er sich bis zuletzt unermüdlich für den Rechtsstaat ein.




