Erster Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gestorben

Am 17. Januar 2026 verstarb plötzlich und unerwartet der vormalige und erste Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp.

Jürgen Kipp wurde 1946 in Walsrode/Niedersachsen geboren und begann 1976 seinen Berufsweg im richterlichen Dienst des Landes Berlin. Er wurde 1979 zum Richter am Verwaltungsgericht Berlin ernannt und gehörte seit 1985 dem Oberverwaltungsgericht Berlin an. 1990 wechselte er als Vorsitzender Richter an das Verwaltungsgericht Berlin. Im Jahr 1992 erfolgte seine Berufung an das Bundesverwaltungsgericht, dem er zehn Jahre angehörte. Im August 2002 kehrte Herr Kipp zunächst als Vizepräsident an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück und wurde im Dezember 2002 zu dessen Präsidenten ernannt. Ab dem 1. Juli 2005 war Herr Kipp bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand zum 31. Dezember 2011 der erste Präsident des gemeinsamen Oberverwaltungsgerichts der Länder Berlin und Brandenburg. Dem Juristischen blieb Herr Kipp auch nach seiner Pensionierung treu: Von 2014 bis 2024 war er als Richter des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin tätig, außerdem bis zuletzt auch als Rechtsanwalt und Ombudsmann einer Schlichtungsstelle.

Daneben hat Herr Kipp sich stets auch zivilgesellschaftlich engagiert, unter anderem als Vorstandsvorsitzender des Nachbarschaftsheims Schöneberg.

Neben seiner umfangreichen Rechtsprechungstätigkeit, die einer breiteren Öffentlichkeit etwa durch Verfahren betreffend die Schließung des Flughafens Tempelhof oder die militärische Weiternutzung des Truppenübungsplatzes Wittstocker Heide („Bombodrom“) bekannt geworden ist, ist insbesondere die binnen kürzester Zeit geglückte Fusion der Oberverwaltungsgerichte der Länder Berlin und Brandenburg hervorzuheben, zu der Herr Kipp als Gründungspräsident maßgeblich beigetragen hat.

Mit Jürgen Kipp verliert die Verwaltungsgerichtsbarkeit einen vorbildlichen Repräsentanten und eine hochgeschätzte Richterpersönlichkeit, die sich mit aller Kraft und unermüdlichem Engagement für den Rechtsstaat eingesetzt hat.