Feierliche Übergabe der Ernennungsurkunden im Justizwachtmeisterdienst im Oberlandesgericht Naumburg
Im Oberlandesgericht Naumburg wurden 19 Anwärterinnen und Anwärter nach bestandener Ausbildung (Vorbereitungsdienst) in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister übernommen.
Die uniformierten Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister sind als Beamtinnen und Beamte des Landes mit der Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben innerhalb der Justiz betraut. Sie sorgen für Sicherheit und Ordnung in den Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere bei Gerichtsverhandlungen. Zudem sind sie für die Bewachung und Vorführung von Gefangenen innerhalb der Justizgebäude zuständig.
Die Justizwachtmeister-Ausbildung dauert ein Jahr. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Anwärterinnen und Anwärter in der Regel in den Justizdienst übernommen und an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt.
In der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt ist für die Ausbildung der Justizhauptwachtmeisterinnen und Justizhauptwachtmeister das Oberlandesgericht Naumburg zuständig. Das Oberlandesgericht stellt jedes Jahr geeignete Anwärterinnen und Anwärter ein. Bewerbungen sind jederzeit möglich.




