Gründungspräsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Hans-Joachim Strauch verstorben
Mit großer Betroffenheit hat die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Tod des Gründungspräsidenten des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Kenntnis genommen. Prof. Dr. Hans-Joachim Strauch starb im Alter von 86 Jahren am 27. Mai 2025 in Berlin.
Der Präsident des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Dr. Klaus Hinkel würdigte seinen Amtsvorgänger: „Mit Prof. Dr. Strauch verliert die Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit eine außerordentliche richterliche Persönlichkeit, die weit über den Kreis der eigenen Gerichtsbarkeit hinaus in die gesamte Justiz hineinwirkte und jederzeit intellektuell inspirierend war“.
Prof. Strauch, geboren 1939, studierte Rechtswissenschaften sowie Philosophie und Geschichte – dies bei Theodor W. Adorno und anderen Vertretern der „Frankfurter Schule“ – in Frankfurt a.M. und Genf, bevor er 1969 in den hessischen Justizdienst eintrat. Nach einer Zeit beim Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. wurde er seit 1980 mit dem Aufbau des späteren Verwaltungsgerichts Gießen betraut, dessen Gründungspräsident er 1987 wurde. 1991 folgte seine Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht (zum damaligen Zeitpunkt noch in Berlin). Seine ausgewiesene Expertise veranlasste den Freistaat Thüringen Herrn Prof. Dr. Strauch für das Amt des ersten Präsidenten des in Weimar gegründeten Thüringer Oberverwaltungsgerichts zu gewinnen. In seiner aktiven Dienstzeit widmete sich Prof. Strauch bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2004 hoch engagiert und mit großem Erfolg dem Aufbau und der Etablierung einer rechtsstaatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Thüringen. Er leitete in diesen Jahren den insbesondere für Bau- und Umweltrecht zuständigen 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts. Besonders hervorzuhaben sind dabei die weittragenden Entscheidungen zum Bestandsschutz der zahlreichen bis dahin nur geduldeten Datschen-Siedlungen.
Prof. Dr. Strauch sah es als seine wichtigste Aufgabe an, in Thüringen eine unabhängige, nur dem Gesetz und Recht unterworfene Verwaltungsgerichtsbarkeit zu etablieren und in diesem Geist die zahlreichen jungen Kolleginnen und Kollegen zu inspirieren. Sein besonderes Augenmerk, wie er in öffentlichen Reden immer wieder betonte, lag dabei im unmittelbaren Rechtsgespräch mit allen Verfahrensbeteiligten vor allem im Rahmen der mündlichen Verhandlung, die für ihn das Kernstück jedes Prozesses war. Dabei wandte er sich immer wieder gegen einen seiner Ansicht nach betriebswirtschaftlichen Fundamentalismus, der rechtsstaatliche Grundsätze zu verdrängen drohe.
Prof. Dr. Strauch, der von 1995 bis 2000 auch stellvertretendes Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs war, beschränkte sich nicht allein auf sein berufsrichterliches Wirken. Ebenso wichtig war ihm Zeit seines Lebens die wissenschaftliche Betätigung. Er promovierte 1975 an der Universität Gießen mit dem Thema „Staatliche und akademische Prüfungsordnungen – verfassungsrechtliche Analyse eines Steuerungsinstruments“. An dieser Hochschule erhielt er 1976 auch einen rechtswissenschaftlichen Lehrauftrag sowie 1995 einen solchen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, an der er 2003 zum Honorarprofessor ernannt wurde. In seinen wissenschaftlichen Forschungen und Beiträgen befasste er sich vor allem mit dem Wissenschafts- und Hochschulrecht, dem Verwaltungsprozessrecht und dem Bau- und Planungsrecht. Seine jahrzehntelangen Forschungen zur richterlichen Arbeit fasste er in einem Werk zur Rechtsprechungstheorie und Methodenlehre zusammen. Auch nach seiner Pensionierung blieb er Weimar verbunden. Er pflegte einen engagierten Gedankenaustausch mit den aktiven Richterinnen und Richtern der Verwaltungsgerichtbarkeit. Seine Werke „Methodenlehre des gerichtlichen Erkenntnisverfahrens“ (2017) und „Richterliche Urteilsfindung“ (2023), in denen er sich disziplinübergreifend mit der Frage beschäftigte, wie der Richter zu seinen Entscheidungen gelangt, gelten als erste grundlegende Werke zu diesem Thema. Die wissenschaftliche Neugier hat ihn nie verlassen. In seinen letzten Arbeiten thematisierte und untersuchte er verstärkt den Einfluss der Digitalisierung auf die Rechtsfindung. Dabei suchte er immer wieder den lebhaften Dialog mit der Praxis. Über viele Jahre war Prof. Dr. Strauch Mitherausgeber der Thüringer Verwaltungsblätter, die diesen Dialog im Freistaat besonders unterstützt.




