Neue Rechtspflegerinnen im OLG-Bezirk Braunschweig

An der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim hat heute die Diplomierungsfeier für die Rechtspflegeranwärterinnen des Einstellungsjahrgangs 2023 stattgefunden. Sie haben damit erfolgreich ihr dreijähriges duales Studium und ihren Vorbereitungsdienst beendet.

Im Zuge der Feierstunde haben die Präsidentin des Oberlandesgerichts Braunschweig Katrin Rieke und der Generalstaatsanwalt Detlev Rust neun Dipl. Rechtspflegerinnen unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu Justizinspektorinnen ernannt. Sie beglückwünschten die neuen Kolleginnen bei der Übergabe der Urkunden und wünschten ihnen viel Erfolg und Freude bei ihrem Berufsstart am 1. Oktober 2026. Erfreulich ist auch, dass eine Aufstiegsbeamtin des mittleren Justizdienstes aus dem Braunschweiger Bezirk die Laufbahnprüfung bestanden hat und ebenfalls als Rechtspflegerin diplomiert worden ist.

Zwei der neuen Rechtspflegerinnen werden bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingesetzt. Die weiteren Kolleginnen treten ihren Dienst bei den Amtsgerichten in den Landgerichtsbezirken Braunschweig und Göttingen sowie beim Amtsgericht Braunschweig an.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger treffen als unabhängige Organe der Rechtspflege eigenständige Entscheidungen beispielsweise in Familien-, Grundbuch- und Nachlasssachen. Sie sind aber auch für Zwangsversteigerungen und Insolvenzsachen sowie bei den Staatsanwaltschaften für die Vollstreckung der Freiheits- und Geldstrafen sowie Vermögensabschöpfung zuständig. Zudem übernehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften verantwortungsvolle Verwaltungs- und Geschäftsleitungsaufgaben.

Das dreijährige Fachhochschulstudium umfasst verschiedene Theorie- und Praxisphasen. Insgesamt zwei Jahre besuchen die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter Vorlesungen in der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim. Die Theoriephasen werden ergänzt durch insgesamt ein Jahr dauernde praktische Ausbildungsabschnitte in Gerichten und Staatsanwaltschaften. Nach erfolgreichem Bestehen der Rechtspflegerprüfung erhalten sie den akademischen Grad der Dipl. Rechtspflegerin (FH) und des Dipl. Rechtspflegers (FH).