Nordrhein-Westfalen: ⅓ mehr Neueinstellungen ins Rechtsreferendariat
Das Land Nordrhein-Westfalen plant trotz weiterhin angespannter haushaltswirtschaftlicher Rahmenbedingungen, im laufenden Jahr 2026 mit über 1.700 Neueinstellungen von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren. Dies entspricht einer Steigerung von rund 37 Prozent im Vergleich zum Jahr 2025. Damit kehrt das Land Nordrhein-Westfalen zu einem Einstellungsniveau zurück, das dem des Jahres 2023 entspricht.
Mit dieser Entscheidung reagiert das Düsseldorfer Justizministerium auch auf die hohe Nachfrage und die Bedeutung einer kontinuierlichen Ausbildung qualifizierter Juristinnen und Juristen für den Standort Nordrhein-Westfalen. Die Gesamtzahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Land wird somit nach einer Phase der Konsolidierung wieder kontinuierlich ansteigen.
Nachdem aufgrund angespannter Haushaltslage die Einstellungszahlen ab Juli 2024 reduziert wurden, ermöglicht die aktuelle Planung nun wieder eine deutliche Ausweitung.
Für die Bewerberinnen und Bewerber bleibt das bewährte Verfahren bestehen: In allen drei Oberlandesgerichtsbezirken (Düsseldorf, Hamm und Köln) wird weiterhin grundsätzlich jeden Monat eingestellt. Die Zuweisung erfolgt dabei wie gewohnt nach dem Eingang der Bewerbungen, sodass Planungssicherheit für den juristischen Nachwuchs bestehen sollte.




