Pfälzische Justiz begrüßt 28 neue Studierende der Diplom-Rechtspflege

Im Justizzentrum Kaiserslautern wurden 28 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter im Rahmen einer Einführungsveranstaltung zum Beginn ihres dreijährigen dualen Studiums der Rechtspflege begrüßt.

Ab dem 3. September 2025 studieren die Nachwuchskräfte an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Das Studium gliedert sich in zwei zwölfmonatige Theoriephasen sowie einen einjährigen Praxisteil. In der Praxis werden die Anwärterinnen und Anwärter an Amts- und Landgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften in der Pfalz ausgebildet – eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ist damit gewährleistet.

Um den Lernprozess zu unterstützen, erhalten alle Anwärterinnen und Anwärter während ihrer Studienpraxis Notebooks, die ihnen jederzeit den Zugang zu den benötigten Ausbildungsunterlagen ermöglichen und eine effiziente Vernetzung gewährleisten.

Nach erfolgreich abgelegter Rechtspflegerprüfung wird den Absolventinnen und Absolventen der akademische Grad „Diplom-Rechtspflegerin (FH)“ oder „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ verliehen. Die Einstellung erfolgt bedarfsorientiert, was den Nachwuchskräften nach dem Studium ausgezeichnete Perspektiven auf eine dauerhafte Tätigkeit in der Justiz bietet.

Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind von großer Verantwortung geprägt, da sie eigenständig als Fachjuristinnen und Fachjuristen Entscheidungen treffen, die ausschließlich an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind. Ihr breit gefächertes Tätigkeitsfeld erstreckt sich von Grundbuch-, Erbschafts- und Betreuungsangelegenheiten über Insolvenzverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsversteigerungen von Häusern, Wohnungen und Grundstücken. Bei den Staatsanwaltschaften sind sie maßgeblich für die Strafvollstreckung verantwortlich und können eigenverantwortlich Zwangsmaßnahmen wie den Erlass von Haftbefehlen anordnen. Zudem übernehmen sie oft herausgehobene und leitende Funktionen, etwa als Geschäftsleiterinnen oder Geschäftsleiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften.

Bereits während ihrer Ausbildung befinden sich die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter im Beamtenverhältnis und erhalten monatliche Bezüge.

In Rheinland-Pfalz nehmen etwa 950 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Gerichten und Staatsanwaltschaften die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Sie entscheiden eigenständig, selbstverantwortlich und unabhängig von Weisungen. Ihre Entscheidungen können ausschließlich im Rechtsbehelfsverfahren überprüft werden.

Für Einstellungen im Ausbildungsbereich der pfälzischen Gerichte und Staatsanwaltschaften in Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Speyer, Kaiserslautern, Kusel, Rockenhausen, Germersheim, Kandel, Landau in der Pfalz, Landstuhl, Pirmasens und Zweibrücken ist der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken als zentrale Einstellungsbehörde zuständig.

Voraussetzung für die Einstellung als Rechtspflegeranwärterin oder -anwärter ist regelmäßig das Abitur oder die Fachhochschulreife. Interessierte können ihre Bewerbungen für den nächsten Einstellungstermin am 1. September 2026 unter https://justizausbildung.de einreichen.

Bildquellen

  • Gruppenbild Studierende der Diplom-Rechtspflege: Pfälzisches OLG