Präsident des Landgerichts Cottbus a.D. Helmut Brannahl verstorben

Am 20. Februar 2026 verstarb im Alter von 97 Jahren der erste Präsident des Landgerichts Cottbus, Helmut Brannahl.

Herr Brannahl, geboren am 23. Dezember 1928 in Herfurth, war seit dem 3. Januar 1963 im richterlichen Dienst tätig. Nach beruflichen Stationen an den Amtsgerichten Minden und Rahden (Ostwestfalen) übernahm er im März 1973 als Direktor die Leitung des Amtsgerichts Bielefeld, die er beinahe 20 Jahre innehatte.

Am 1. Mai 1991 erfolgte seine Abordnung an das damalige Bezirksgericht Cottbus. Die förmliche Ernennung zum Präsidenten des Bezirksgerichts erfolgte am 28. Oktober 1992. Mit dem 1. Dezember 1993 wurde das Bezirksgericht Cottbus zum Landgericht Cottbus. Herr Brannahl blieb der Präsident des Gerichts bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst am 30. September 1997. Die Umgestaltung der Justiz unter Ausrichtung auf die in der Bundesrepublik geltende Rechtsordnung hat Herr Brannahl als gemeinsame Aufgabe aller an den Gerichten Beschäftigten und als Dienst für die hier im Land Brandenburg lebenden Menschen begriffen.

Auch außerhalb des Dienstes hat Herr Brannahl sich für die Stadt Cottbus sowie ihre kulturellen Einrichtungen engagiert. So hat er zusammen mit den Enkeln des im Jahre 1925 verstorbenen Tuchfabrikanten und Cottbusser Ehrenbürgers, Kommerzienrat Max Grünebaum, die „Max Grünebaum-Stiftung“ ins Leben gerufen. Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht, die künstlerische Arbeit am Staatstheater Cottbus zu unterstützen und besonders herausragende junge Künstler zu fördern. Seit 1999 wird von ihr neben dem Staatstheater Cottbus auch die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg gefördert.

Für seine außergewöhnlichen Verdienste wurde Helmut Brannahl am 3. Juli 1998 mit dem Verdienstkreuz Erster Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt.

Mit Herrn Brannahl verliert das Land Brandenburg einen vorbildlichen Repräsentanten der Justiz und einen hochgeschätzten Landgerichtspräsidenten, der sich im Prozess der Wiedervereinigung in besonderem Maße um den Aufbau der Dritten Staatsgewalt verdient gemacht hat.