Prof. Dr. Rüdiger Veil: Neuer Richter am Oberlandesgericht München Commercial Court

Der Münchner Hochschullehrer Prof. Dr. Rüdiger Veil ist mit Wirkung zum 01.11.2025 zum Richter am Oberlandesgericht München ernannt worden.

Er wird nach der Geschäftsverteilung des Oberlandesgerichts München Mitglied des Commercial Court für Streitigkeiten zwischen Gesellschaften und ihrer Leitungsorgane (41. Zivilsenat).

Prof. Veil ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, insbesondere im Aktien-, GmbH- und Wertpapierhandelsrecht. Er ist Herausgeber mehrerer führender Kommentare und Handbücher zu diesen Rechtsgebieten sowie Autor von über 150 nationalen und internationalen Publikationen. Prof. Veil verfügt über umfangreiche praktische Erfahrung in internationalen Schiedsverfahren und als Mitglied des Joint Board of Appeal der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA). Vor seiner Zeit in München war er unter anderem an der Bucerius Law School in Hamburg tätig.

Der Präsident des Oberlandesgerichts München Dr. Heßler: „Wir freuen uns sehr, einen so herausragenden Wissenschaftler mit Schiedsgerichtserfahrung für unseren Commercial Court gewonnen zu haben. Prof. Veil wird eine große Bereicherung für die Rechtsprechung des Commercial Courts sein.“

Commercial Courts sind erstinstanzliche Spezialsenate für zivilrechtliche nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro, die auf übereinstimmenden Wunsch der Parteien angerufen werden können. Der Commercial Court ist ein auf wirtschaftlich bedeutende Verfahren zugeschnittener Teil der staatlichen Gerichtsbarkeit.

Die Commercial Courts bieten für Unternehmen eine attraktive Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit, da die Vorzüge und Vorteile beider Verfahrensarten, der unabhängigen staatlichen Gerichtsbarkeit einerseits und der Schiedsgerichtsbarkeit andererseits, kombiniert wurden.

Das Oberlandesgericht München hat zwei Zivilsenate als Commercial Courts eingerichtet:

  1. Streitigkeiten in der Lieferkette (40. Zivilsenat), d.h. Streitigkeiten zwischen dem Hersteller eines Endprodukts und seinen Zulieferern sowie der Zulieferer untereinander.
  2. Streitigkeiten zwischen einer Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats (41. Zivilsenat)