Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Bär im Ruhestand

Der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Wolfgang Bär ist mit Ablauf des 30. September 2026 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer dreijährigen Tätigkeit als Akademischer Rat an der Universität Bayreuth trat er 1991 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bayreuth eingesetzt, wo er im Dezember 1992 zum Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Im Mai 1994 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Amtsgericht Bayreuth. In den Jahren 1994 bis 2000 war er zudem mit der Hälfte seiner Arbeitskraft an die Datenverarbeitungsstelle des Oberlandesgerichts Bamberg abgeordnet. Ab Juni 2000 war Herr Prof. Dr. Bär für sieben Jahre als hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare tätig. In dieser Zeit, im August 2005, wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Bamberg befördert und war ab Juli 2007 in einem Strafsenat des Oberlandesgerichts tätig. Ab November 2011 leitete er – bis Ende 2012 im Wege der Abordnung, seit Anfang 2013 als Ministerialrat – in der Abteilung für Strafrecht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ein Referat, dessen Aufgaben sich insbesondere auf die Internet- sowie die sonstige Informations- und Kommunikationskriminalität erstreckten.

Am 29. Juli 2015 wurde Herr Prof. Dr. Bär zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium wies Herrn Prof. Dr. Bär dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zuständigen IX. Zivilsenat zu. Zum Oktober 2015 wechselte Herr Prof. Dr. Bär in den 1. Strafsenat, der neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen insbesondere für Steuer- und Zollstrafsachen zuständig ist. Daneben nahm er von Juni 2016 bis Dezember 2021 die Aufgaben eines Ermittlungsrichters wahr. Seit Februar 2020 war er für den 1. Strafsenat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Strafsachen entsandt. Im Juli 2021 wurde ihm von der Friedrich-Schiller-Universität Jena der akademische Titel eines Honorarprofessors verliehen.

In seiner über 11-jährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Bär die Rechtsprechung des 1. Strafsenats maßgeblich geprägt.