Stefan Wiedner zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen neuen Senatsvorsitzenden. Auf Vorschlag des Ministers der Justiz, Philipp Fernis, hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer Richter am Oberlandesgericht Stefan Wiedner zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ernannt. Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, übergab ihm heute die Ernennungsurkunde und gratulierte ihm herzlich zur Beförderung.
Herr Wiedner, der Vater zweier Kinder ist, wurde im Jahr 1968 geboren. Nach seinem Abitur in Koblenz und seinem Wehrdienst studierte er Rechtswissenschaften in Bonn. Im Anschluss an sein Studium war er für drei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden, bevor er sein Rechtsreferendariat in Mainz absolvierte. Im Januar 2001 trat er in den Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein und wurde zunächst an verschiedenen Gerichten im Landgerichtsbezirk Koblenz eingesetzt. Im März 2005 wurde er zum Richter am Landgericht Koblenz ernannt. In der Zeit von Juli 2005 bis April 2007 war Herr Wiedner an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeordnet. Daran schloss sich bis April 2010 eine Abordnung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, bevor er an das Landgericht Koblenz zurückkehrte.
Im Dezember 2010 wurde Herr Wiedner zum Richter am Oberlandesgericht Koblenz ernannt. Dort war er zunächst im 12. Zivilsenat eingesetzt, der im Schwerpunkt für Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen zuständig war. Bis Mai 2011 war er zudem mit Teilen seiner Arbeitskraft zur Mitwirkung an noch laufenden Strafverfahren an das Landgericht Koblenz rückabgeordnet. Seit Februar 2012 war Herr Wiedner Mitglied des 1. Strafsenats (zugleich 1. Senat für Bußgeldsachen) und des Vergabesenats. Zudem bekleidete er ab Juli 2013 den stellvertretenden Vorsitz des 1. Strafsenats. Seit dem 1. Januar 2023 ist er als stellvertretender Vorsitzender im 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts tätig.
Das Präsidium des Oberlandesgerichts hat Herrn Wiedner den Vorsitz des 2. Strafsenats übertragen, der unter anderem für erstinstanzliche Staatsschutzverfahren zuständig ist.





