Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: Niedersachsen bündelt Ermittlungen in Braunschweig
Abrechnungsauffälligkeiten allein belegen noch keinen Betrug. Eine Strafbarkeit nach § 263 StGB setzt insbesondere eine vorsätzliche Täuschung, einen dadurch verursachten Irrtum und Vermögensschaden sowie die Absicht rechtswidriger Bereicherung voraus. Niedersachsen will die Aufklärung entsprechender Verdachtsfälle mit einer spezialisierten Zentralstelle stärken.
Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig wird eine landesweit zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen eingerichtet. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums soll sie Anfang des kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Vorgesehen sind fünf Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, eine medizinische Abrechnungskraft und ein IT-Forensiker. Damit verbindet das Land juristische Ermittlungskompetenz mit Fachwissen zur Leistungsabrechnung und zur Auswertung digitaler Daten.
Hintergrund sind nach Darstellung des Ministeriums zunehmende Verdachtsmeldungen und erhebliche finanzielle Schäden durch Betrug und Korruption im Gesundheitswesen. Zugleich sei von einem beträchtlichen Dunkelfeld auszugehen. Angesichts der angespannten Finanzlage der Krankenkassen misst das Ministerium der Bekämpfung dieser Delikte besondere gesellschaftliche Bedeutung bei. Konkrete Fallzahlen oder Schadenssummen nennt die Mitteilung allerdings nicht.
Die neue Zentralstelle soll Fachkenntnisse, Informationen und Ermittlungsansätze zusammenführen. Zu ihren Schwerpunkten zählen die Auswertung relevanter Hinweise und Daten sowie die Identifizierung möglicher Betrugsmuster. Zudem soll sie die Zusammenarbeit mit Krankenkassen, Pflegeversicherungen, der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren beteiligten Akteuren verbessern. Ziel ist es, Abrechnungsauffälligkeiten frühzeitiger zu erkennen und daraus resultierende Verdachtsfälle wirksamer zu verfolgen.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hebt neben den finanziellen Folgen den Vertrauensverlust hervor, den Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen verursache. Die Bündelung der Kompetenzen soll nach ihren Worten ein konsequenteres Vorgehen gegen Betrug in Millionenhöhe ermöglichen.
Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Dr. Redlich verweist insbesondere auf die fachlichen Anforderungen solcher Ermittlungen. Ob medizinische oder pflegerische Leistungen ordnungsgemäß abgerechnet wurden, lässt sich regelmäßig nur anhand der jeweiligen Abrechnungsvoraussetzungen und Vergütungssysteme beurteilen. Die Spezialisierung soll diesen Anforderungen Rechnung tragen. Die Leitende Oberstaatsanwältin Becker-Kunze sieht in der Einrichtung der Zentralstelle und dem damit verbundenen Personalzuwachs eine wesentliche Stärkung der Strafverfolgung am Standort Braunschweig.
Die organisatorische Konzentration verändert allerdings nicht die strafrechtlichen Voraussetzungen: Auch bei auffälligen Abrechnungsmustern müssen die einzelnen Merkmale des Betrugstatbestands festgestellt werden. Die fachliche Bewertung einer Abrechnung und der Nachweis strafbaren Verhaltens bleiben eigenständige Prüfungsschritte. Maßgeblich ist insoweit § 263 StGB.
Bedeutung für die Praxis
Für Leistungserbringer und ihre rechtlichen Berater dürfte die Zentralstelle vor allem eine stärker spezialisierte Bearbeitung von Verdachtsfällen bedeuten. Nachvollziehbare Leistungsdokumentationen, überprüfbare Abrechnungsabläufe und die sorgfältige Klärung interner Auffälligkeiten gewinnen damit praktisch an Gewicht. In Ermittlungsverfahren wird es darauf ankommen, die medizinischen und abrechnungsrechtlichen Grundlagen frühzeitig aufzubereiten und insbesondere zwischen Abrechnungsfehlern und vorsätzlichen Täuschungen zu unterscheiden. Die Verbindung juristischer, medizinischer und IT-forensischer Expertise bietet zugleich die Chance, sowohl belastende als auch entlastende Umstände gezielter zu erfassen.




