Neue Vorsitzende Richterin am LSG

Am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gibt es einen Wechsel an der Spitze eines für das Gesundheitsrecht besonders bedeutsamen Spruchkörpers: Dr. Annette Schönig ist zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihr am Montag von der Vizepräsidentin des Gerichts, Lioba Huss, überreicht.

Dr. Schönig übernimmt den Vorsitz des 4. Senats, der für Streitigkeiten aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig ist. Zu den dort verhandelten Verfahren zählen unter anderem Auseinandersetzungen über Leistungsansprüche der Versicherten, Fragen der Krankenhausvergütung sowie Konflikte zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Sie tritt die Nachfolge von Michael Phieler an, der Ende Mai in den Ruhestand verabschiedet wurde.

Mit der Ernennung rückt eine Richterin an die Spitze des Senats, die sowohl über langjährige Erfahrung in der Sozialgerichtsbarkeit als auch über eine ausgewiesene wissenschaftliche Expertise im Gesundheitsrecht verfügt. Nach ihrem Studium an der Universität Bremen promovierte Dr. Schönig am dortigen Institut für Gesundheits- und Medizinrecht. Im Anschluss an das Referendariat war sie zunächst im Justiziariat einer Universitätsklinik tätig, bevor sie 2008 in die niedersächsische Sozialgerichtsbarkeit wechselte.

Ihre richterliche Laufbahn begann am Sozialgericht Hildesheim, wo sie nach ihrer Proberichterzeit zur Richterin auf Lebenszeit ernannt wurde. Seit 2016 gehört sie dem Landessozialgericht in Celle an. Dort war sie nicht nur in der Rechtsprechung des 11. Senats tätig, sondern engagierte sich auch als Gleichstellungsbeauftragte des Gerichts.

In den vergangenen Jahren war Dr. Schönig zudem maßgeblich mit Aufgaben der Gerichtsverwaltung befasst. Als Präsidialrichterin wirkte sie seit 2020 an der Organisation der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit mit und verantwortete zuletzt insbesondere Personalangelegenheiten des richterlichen Dienstes sowie Fragen der Personalentwicklung.

Mit ihrer Ernennung übernimmt Dr. Schönig den Vorsitz eines Senats, dessen Bedeutung angesichts der anhaltend hohen Verfahrenszahlen im Gesundheitswesen und der zunehmenden Komplexität sozialrechtlicher Streitigkeiten weiter wächst. Insbesondere das Krankenversicherungsrecht steht seit Jahren im Spannungsfeld zwischen Kostendruck, medizinischem Fortschritt und den Leistungsansprüchen der Versicherten.