Der Streit um die Besetzung der Präsidentenstelle beim OVG NRW
Die Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen kann vorerst nicht neu besetzt werden. Über ihre Besetzung muss neu entschieden werden.
Das hat – wie zuvor auf den Antrag eines anderen Mitbewerbers bereits das Verwaltungsgericht Münster – …
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