Richter am Bundesgerichtshof Dr. Günter im Ruhestand
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Peter Günter ist mit Ablauf des 31. Juli 2026 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten.
Herr Dr. Günter wurde im Jahr 1960 in Heilbronn-Sontheim geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer knapp einjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt trat er im August 1991 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Während seiner Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Würzburg eingesetzt, wo er im Mai 1994 zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt wurde. Im August 1997 wechselte er als Richter am Landgericht an das Landgericht Würzburg. Dort war er ab Mitte Oktober 1999 als hauptamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare und ab Mai 2004 als verantwortlicher Ausbildungsleiter tätig. Im Oktober 2004 wurde Herr Dr. Günter bei dem Oberlandesgericht Bamberg zum Richter am Oberlandesgericht befördert. Bis Mitte September 2006 nahm er zunächst weiterhin die Aufgabe eines hauptamtlichen Arbeitsgemeinschaftsleiters wahr. Danach war er bei dem Oberlandesgericht Bamberg Mitglied in verschiedenen Zivilsenaten.
Zum 1. März 2010 wurde Herr Dr. Günter zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither gehörte er dem XII. Zivilsenat an, der für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständig ist. Seit dem 8. Februar 2023 war er der stellvertretende Vorsitzende dieses Senats und seitdem auch stellvertretendes Mitglied im Großen Senat für Zivilsachen. Bereits seit dem 3. Mai 2016 vertrat er den XII. Zivilsenat zunächst als stellvertretendes Mitglied und seit dem 1. Januar 2026 als ordentliches Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes.
In seiner über 16-jährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dr. Günter die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.




